Der Verkauf einer Immobilie in Deutschland ist ein großer Schritt, besonders wenn du planst, in ein anderes Land zu ziehen – so wie wir. Für uns war klar: Wir konnten es uns nicht leisten, die alte Immobilie zu behalten und gleichzeitig eine neue in Kroatien zu kaufen. Daher blieb uns nichts anderes übrig, als zu verkaufen. Aber dieser Verkauf war nur der Anfang. Was passiert danach? Eine der drängendsten Fragen: Muss man sich sofort nach dem Immobilienverkauf in Deutschland abmelden?
In Deutschland gibt es eine allgemeine Meldepflicht. Das bedeutet, dass du nach einem Umzug innerhalb von 14 Tagen deine neue Adresse bei der zuständigen Behörde melden musst. Doch was passiert, wenn du keine neue Adresse in Deutschland hast? In diesem Fall bedeutet es nicht ummelden, sondern abmelden.
Als wir diesen Punkt realisierten, kamen uns viele Fragen: Was, wenn wir in Kroatien noch kein konkretes Zuhause gefunden haben? Können wir uns für einige Monate bei unseren Eltern anmelden, um Zeit zu gewinnen? Und was ist mit unseren laufenden Verträgen, wie der Hundekrankenversicherung oder der Hundehaftpflichtversicherung? Diese Fragen führten uns tief in die Recherche – und sorgten für einige Überraschungen.
Unsere erste Idee war es, uns vorübergehend bei unseren Eltern anzumelden. Das erschien uns als einfacher und vor allem praktischer Ausweg, um Verträge und Versicherungen weiterlaufen zu lassen. Doch schnell stießen wir auf einen Stolperstein: Laut Gesetz handelt es sich hierbei um eine Scheinanmeldung, und diese ist illegal.
Eine Scheinanmeldung liegt vor, wenn du dich bei einer Adresse anmeldest, an der du tatsächlich nicht wohnst. In unserem Fall wäre das die Adresse unserer Eltern. Gemäß §19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) benötigt jede Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung, die vom Vermieter (oder in diesem Fall unseren Eltern) ausgestellt wird. Doch dabei gibt es eine rechtliche Hürde: In §19 Absatz 6 steht, dass falsche Angaben strafbar sind.
Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
Quelle: Bundesmeldegesetz
Das brachte uns ins Grübeln. Einerseits waren wir der Meinung, dass Familienangehörige möglicherweise nicht als „Dritte“ im Sinne des Gesetzes gelten. Doch ein Gespräch mit unserer Meldebehörde klärte diese Frage: Auch bei Eltern gilt die Wohnungsgeberbestätigung – und falsche Angaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Für uns stand daher fest: Das Risiko war zu hoch. Abmelden war die einzige Lösung.
„Für die Ummeldung benötigen wir auch in diesem Fall die Wohnungsgeberbestätigung, welche Ihre Eltern unterschreiben müssen.“
Quelle: Schreiben vom Einwohnermeldeamt
Die Tatsache, dass es in Deutschland keine klare Regelung für solche Übergangssituationen gibt, ist für uns schwer nachvollziehbar. Wir sind sicherlich nicht die einzigen, die ihre Wohnung verkaufen oder den Mietvertrag kündigen, ohne sofort eine neue Adresse zu haben. Was ist mit Menschen, die auf Weltreise gehen? Oder mit denen, die sich für längere Zeit im Ausland aufhalten? Eine flexiblere Regelung wäre dringend notwendig, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Die Abmeldung aus Deutschland hat nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern betrifft auch viele praktische Aspekte – vor allem die Versicherungen und Verträge. Hier ist es entscheidend, rechtzeitig zu handeln. Unsere Tipps basieren auf unseren eigenen Erfahrungen:
◉ Sonderkündigungsrecht bei Verträgen nutzen: Bei einer Abmeldung aus Deutschland kannst du bei vielen Anbietern von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein Beispiel: Die Telekom erlaubt dir, deinen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, sobald du die Abmeldebescheinigung vorlegst. Ähnliches gilt für Stromanbieter außerhalb der Grundversorgung. Falls der Anbieter den Vertrag an deiner neuen Adresse nicht weiterführen kann, kannst du ebenfalls kündigen.
◉ Frühzeitige Vertragsanpassungen: Bereits einige Monate vor unserem Umzug haben wir unsere Verträge auf monatlich kündbar umgestellt. Das war zwar etwas teurer, aber es gab uns die nötige Flexibilität. Warum? Selbst mit einer Deadline können immer unvorhergesehene Verzögerungen auftreten. Mit monatlich kündbaren Verträgen waren wir auf der sicheren Seite.
◉ GEZ-Abmeldung nicht vergessen: Ein Punkt, der bei uns beinahe untergegangen wäre: Die GEZ-Abmeldung. Hierfür benötigst du ebenfalls eine Abmeldebescheinigung. Wir haben die Abmeldung vorab angekündigt und die Bescheinigung später nachgereicht. Alles verlief problemlos.
Hier noch ein kleiner Auszug aus dem GEZ-Schreiben:
„Für Sie zu Info: Eine Abmeldung ist erst dann möglich, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet und die Wohnung aufgegeben haben. Wir werden Ihr Beitragskonto abmelden, sobald uns das Einwohnermeldeamt die Daten zu Ihrem Wegzug ins Ausland übermittelt. Sie können uns gerne den Nachweis auf vorher selbst zuschicken.“
Quelle: Schreiben vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Ein weiteres komplexes Thema ist die Frage, was mit deinem Auto passiert, wenn du dich aus Deutschland abmeldest. Wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt und hier sind unsere Erkenntnisse:
◉ Kfz-Zulassung trotz Abmeldung möglich
: Dein Fahrzeug kann in Deutschland angemeldet bleiben, auch wenn du dich abmeldest. Du benötigst dafür lediglich einen Empfangsbevollmächtigten, der bei den Behörden hinterlegt wird. Diese Person ist nicht verpflichtet, Knöllchen oder Gebühren zu bezahlen, sondern leitet nur Informationen an dich weiter.
◉ Kfz-Versicherung im Ausland: Jede Versicherung hat hier ihre eigenen Regeln. Unsere Kfz-Versicherung erlaubt beispielsweise einen Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten. Das gibt uns genügend Zeit, uns in Kroatien niederzulassen und dort eine neue Versicherung abzuschließen. Doch Vorsicht: Eine Kfz-Neuanmeldung in Deutschland ist ohne Meldeadresse praktisch unmöglich, da die meisten Versicherer eine Wohnadresse verlangen. Ohne diese erhältst du keine eVB-Nummer – und ohne eVB-Nummer kannst du dein Fahrzeug nicht anmelden.
Für die Benennung des Empfangsbevollmächtigten gibt es kein Formblatt/ Formular, aber im Internet sind einige Muster zu finden. Geregelt ist das ganze Thema in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) §46 Absatz 2:
Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig.
Unsere Erfahrungen zeigen: Wer sich aus Deutschland abmeldet, muss frühzeitig planen und sich mit vielen Details auseinandersetzen. Von der Scheinanmeldung über Versicherungen bis hin zur Kfz-Zulassung – jede Entscheidung sollte gut durchdacht sein.
✪ Unsere wichtigsten Tipps ✪
◉ Prüfe frühzeitig, welche Verträge du mit einem Sonderkündigungsrecht beenden kannst.
◉ Stelle sicher, dass du bei der Kfz-Zulassung und Versicherung die notwendigen Regelungen einhältst.
◉ Denke daran, dass eine Abmeldung auch für alltägliche Dinge wie die GEZ erforderlich ist.
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kroatien-auf-probe
Da wir schon mehrfach wegen der Empfangsvollmacht angeschrieben wurden, hier noch ein kleiner Nachtrag:
Wer die Empfangsvollmacht bei der Kfz-Zulassung eintragen lassen möchte, darf keine Meldeadresse in Deutschland haben. Also erst abmelden und wenn die Abmeldung erfolgt ist, dann kann die Empfangsvollmacht eingetragen werden. Mittlerweile haben viele Kfz Zulassungsstellen auch eigene Formulare für die Empfangsvollmacht. Diese kann man auf der Homepage der Kfz-Zulassungsstelle finden oder an der Information vor Ort erfragen. In unserem Fall hat der Sachbearbeiter unser Formular aus dem Internet nicht akzeptiert und wir mussten ein neues ausfüllen.
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